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Den Mindestlohn erhältst du nur in einem "freiwilligen Praktikum".
Vergütung Praktikum

Vergütung Praktikum

Bekomme ich eine Praktikumsvergütung - ja oder nein? Wovon hängt die Höhe der Vergütung ab? Erhalte ich den Mindestlohn?

Diese Fragen hast du dir sicherlich schon gestellt. Und das ganz zu Recht: Denn wer während seines Studiums mit Hilfe eines Praktikums berufliche Erfahrungen sammeln will, muss sich auch Gedanken um seine finanzielle Absicherung machen. Ob und wie viel Gehalt du während deines Praktikums bekommst, hängt zunächst von der Art des Praktikums ab.

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

Bei der Vergütung des Praktikums spielt es eine Rolle, ob du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvieren willst. Ist das Praktikum fester Bestandteil deines Studiums, handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Ein freiwilliges Praktikum hingegen ist kein fester Teil deines Studienverlaufplans und wird, wie der Name es schon sagt, freiwillig geleistet. Meist geben Firmen bei der Jobbeschreibung direkt an, ob es sich bei ihren Praktikumsstellen um Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika handelt.

Vergütung im freiwilligen Praktikum – der Mindestlohn

Seit dem 01. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Nach § 26 des Berufsbildungsgesetzes (§ 26 BBiG) gelten Praktikantinnen und Praktikanten, die freiwillig ein Praktikum absolvieren, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit haben sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt derzeit bei 9,19 Euro (§ 22 MiLoG). Praktikanten, die länger als drei Monate freiwillig für eine Firma im Rahmen eines Praktikums tätig sind, steht daher der gesetzliche Mindestlohn zu. Sie erhalten somit knapp 1.470 Euro Gehalt im Monat (brutto).

Von dieser Regelung gibt es jedoch einige Ausnahmen. Beim freiwilligen Praktikum gilt: Beträgt die Praktikumszeit weniger als drei Monate und dient das Praktikum zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl bzw. wird begleitend zum Studium absolviert, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Auch Studierende, die ein duales Studium ablegen, haben während ihrer Praxisphasen keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Vergütung im Pflichtpraktikum – abhängig von der Kulanz der Firma

Die größte Ausnahme des Mindestlohngesetzes ist sicherlich, dass Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum ablegen, keinen Anspruch auf den Mindestlohn bzw. auf eine generelle Vergütung haben. Das liegt daran, dass während eines Pflichtpraktikums der Erwerb praktischer Kenntnisse und die Gewinnung neuer (beruflicher) Erfahrungen im Vordergrund stehen.

Viele Firmen zahlen ihren (Pflicht-)Praktikanten aus Kulanz dennoch ein kleines Gehalt. Meist liegt dies bei 400 bis 1200 Euro im Monat. Die genaue Höhe deiner Praktikumsvergütung hängt dabei von der Größe und dem Standort der Firma, deinen Qualifikationen, der Dauer des Praktikums sowie deinem Studienfach ab. Großkonzerne zahlen tendenziell mehr Gehalt als kleine oder mittelgroße Firmen. Darüber hinaus macht es auch einen Unterschied, ob das Unternehmen seinen Sitz in einer Großstadt hat oder eher ländlich gelegen ist. In Großstädten liegen die Gehälter meist, unter anderem wegen der höheren Lebenshaltungskosten, auch höher als in ländlicheren Gebieten - das gilt ebenso für Praktikumsgehälter. Je weiter du in deinem Studium fortgeschritten bist und je mehr berufliche Erfahrungen du vorweisen kannst, desto wertvoller bist du für die Firma und desto mehr Gehalt bekommst du in der Regel. Ähnliches gilt für die Dauer des Praktikums: Ein Praktikant, der länger im Unternehmen bleibt, kann mehr und im Laufe des Praktikums auch verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen, die entsprechend vergütet werden sollten. Darüber hinaus variiert die Praktikumsvergütung je nach Studienrichtung. Praktikanten im Bereich Wirtschaftswissenschaften bekommen meist mehr Gehalt als der übliche Durchschnitt, wohingegen Geisteswissenschaftlern im Schnitt etwas weniger angeboten wird.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Natürlich gibt es auch viele Unternehmen, die weder Praktika noch Abschlussarbeiten vergüten. Dies ist aber in Deutschland eher unüblich. Daher solltest du bei der Bewerbung um den Praktikumsplatz das Thema „Gehalt“ ruhig ansprechen. Bedenke jedoch immer, dass das Praktikum in erster Linie deiner beruflichen Weiterbildung und der Verbesserung deines Lebenslaufs dienen soll. Wenn das Unternehmen dir kein Gehalt zahlen will oder vielleicht kann, sollte das daher nicht der entscheidende Punkt sein, einen ansonsten guten Praktikumsplatz auszuschlagen.

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