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Rechte im Praktikum: Als Praktikant hast du gewisse Rechte.
Rechte im Praktikum

Praktikum nach Recht und Gesetz

Deine Rechte als Praktikant

Kein Urlaub, kein Geld, dafür Kaffee kochen und kopieren – so sieht für viele das Klischee eines schlechten Praktikums aus. Doch was kannst du tun, wenn dieses Szenario tatsächlich zur Realität wird? Auf keinen Fall solltest du Schweigen, sondern das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und ihn auf deine Rechte als Praktikant hinweisen.

Auf welche Rechte du dich dabei beziehen kannst, hängt zunächst davon ab, ob es sich um ein verpflichtendes oder ein freiwilliges Praktikum handelt.

Pflicht oder nicht – was ist das Besondere am verpflichtenden Praktikum?

Ist das Praktikum verpflichtender Bestandteil deiner Ausbildung und wird von der Hochschule vorgeschrieben, so steht der Ausbildungszweck deiner Tätigkeit im Vordergrund. Das Unternehmen muss garantieren, dass deine Aufgaben im Praktikum deinem Fachgebiet entsprechen und für deine Studieninhalte relevant sind. Auf dem Papier giltst du im Pflichtpraktikum jedoch nicht als normaler Arbeitnehmer. Auf der einen Seite besteht für dich damit weder eine Arbeitsverpflichtung noch eine Weisungsgebundenheit. Auf der anderen Seite hast du aber auch keinen gesetzlichen Anspruch auf beispielsweise Vergütung und Urlaub.

Die Praxis für vorgeschriebene Praktika sieht daher häufig anders aus. So wirst du dich auch im verpflichtenden Praktikum etwa an Arbeitszeiten halten und ähnliche Arbeitsleistungen wie ein Arbeitnehmer erbringen müssen. Auf diese Weise sind die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wodurch das verpflichtende Praktikum, wie das freiwillige Praktikum auch, vor dem Gesetz als ordentliches Arbeitsverhältnis angesehen wird.

Generell sind die Rechte für Praktikanten im Berufsbildungsgesetz und in den Arbeitsgesetzen verankert.

Das Wichtigste zuerst: Der Praktikumsvertrag

Spezielle Gesetzestexte, die ausschließlich das Arbeitsverhältnis von Praktikanten regeln, gibt es nicht. Du solltest deshalb kein Praktikum beginnen, ohne vorher einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen zu haben. Im Praktikumsvertrag werden Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch und alle weiteren Konditionen des Praktikums festgehalten. Sollte es zum Streit zwischen dir und deinem Arbeitgeber kommen, ist der Praktikumsvertrag die wichtigste Rechtsgrundlage, auf die du dich beziehen kannst.

Auf der Webseite Arbeitsrechte.de findest du einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Arbeitsvertrag.

Der Lohn für deine Mühen – wie viel Geld dir zusteht

Für die Vergütung des Praktikums ist es ebenfalls entscheidend, ob du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Rechtlich gesehen sind Unternehmen nicht verpflichtet, für Pflichtpraktika Gehalt zu zahlen, da hier der Ausbildungsaspekt im Vordergrund steht. Viele Firmen zahlen dennoch einen kleinen Lohn. Für freiwillige Praktika gilt seit 2015 der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro. In einem weiteren Artikel haben wir für dich alle Infos zum Thema Vergütung für Praktika zusammengefasst.

Sommer, Sonne, Praktikum – wie sieht es mit Urlaub und Arbeitszeiten im Praktikum aus?

Wer arbeitet, hat auch Anspruch auf Urlaub. Als Praktikant stehen dir dabei mindestens zwei Werktage pro Monat zu. Abzug vom Gehalt darf es für Urlaubstage natürlich nicht geben, dasselbe gilt im Krankheitsfall.

Wie alle Arbeitnehmer sollen auch Praktikanten vom Gesetz her nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Utopisch, wirst du jetzt vielleicht denken, denn Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Solltest du im Praktikum sehr viele Überstunden leisten müssen, solltest du deinen Vorgesetzten auf jeden Fall darauf hinweisen und gegebenenfalls über eine Entschädigung in Form von Urlaubstagen oder Sonderzahlungen verhandeln. Wenn du beispielsweise in Kliniken, in den Medien oder bei Messen auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten musst, steht dir hierfür ebenfalls ein Ersatzruhetag zu.

Wie lange noch? Dauer und Kündigung des Praktikums

Die meisten Praktika werden für die Dauer von drei bis sechs Monaten ausgeschrieben, in Ausnahmefällen werden auch Jahrespraktika vergeben. Gesetzliche Vorgaben für die zeitliche Länge eines Praktikums gibt es nicht, du kannst über den Zeitraum also zum Beispiel im Vorstellungsgespräch mit dem Unternehmen verhandeln.

Auch für Praktikanten gibt es eine Probezeit. Sie richtet sich in der Regel nach der vorgesehenen Praktikumsdauer und beträgt für eine dreimonatige Beschäftigung etwa zwei Wochen. Während der Probezeit kannst du das Praktikum kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Danach beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen.

Das Beste kommt zum Schluss: Das Praktikumszeugnis

Am Ende des Praktikums ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir ein Praktikumszeugnis auszustellen. Im Zeugnis müssen die Rahmenbedingungen wie Art, Dauer und Ziel des Praktikums genannt und die gewonnenen Kenntnisse und beruflichen Erfahrungen des Praktikanten dargestellt werden. Darüber hinaus wird oft die Leistung und das Verhalten des Praktikanten bewertet. Hier musst du besonders gut hinschauen, denn häufig versteckt sich hinter wohlklingenden Formulierungen herbe Kritik. So kann etwa der Satz „sie hat die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft erledigt“ Folgendes bedeuten: „Sie hat nur auf Zuruf gearbeitet und keine Eigeninitiative ergriffen.“

Sollte dein Praktikumszeugnis falsche Angaben über deine Tätigkeiten oder Leistungen enthalten, fordere deinen Arbeitgeber unbedingt dazu auf, diese anzupassen. Ansonsten könnte das Zeugnis zum Stolperstein bei deiner nächsten Bewerbung werden.



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